Haftung bei unentgeltlich vorgenommenen Schweißarbeiten
OLG Hamm, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 2 U 47/00
DRsp Nr. 2001/9884
Haftung bei unentgeltlich vorgenommenen Schweißarbeiten
Bei unentgeltlich vorgenommenen Bitumen-Schweißarbeiten ist jedenfalls dann nicht von einem Haftungsausschluß wegen eines Gefälligkeitsverhältnisses auszugehen, wenn der Auftragnehmer haftpflichtversichert ist.