OLG Hamm - Urteil vom 07.11.2000
2 U 47/00
Normen:
BGB § 662 ; VVG § 67 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1002 (Ls)

Haftung bei unentgeltlich vorgenommenen Schweißarbeiten

OLG Hamm, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 2 U 47/00

DRsp Nr. 2001/9884

Haftung bei unentgeltlich vorgenommenen Schweißarbeiten

Bei unentgeltlich vorgenommenen Bitumen-Schweißarbeiten ist jedenfalls dann nicht von einem Haftungsausschluß wegen eines Gefälligkeitsverhältnisses auszugehen, wenn der Auftragnehmer haftpflichtversichert ist.

Normenkette:

BGB § 662 ; VVG § 67 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1002 (Ls)