LG Bückeburg, vom 14.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 26/00
Haftung des Architekten bei Herstellung einer unzureichenden Leistungsbeschreibung
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2004 - Aktenzeichen 7 U 216/03
DRsp Nr. 2005/13526
Haftung des Architekten bei Herstellung einer unzureichenden Leistungsbeschreibung
»Eine Haftung desjenigen, der Architektenleistungen erbringt, wegen Aufstellung einer unzureichenden Leistungsbeschreibung kommt nur in Betracht, wenn dieser Umstand einen Baumangel zur Folge hat oder den Bauunternehmer dazu berechtigt, von dem Bauherrn eine veränderte höhere oder zusätzliche Vergütung zu verlangen.«