Die Kläger verlangen von den Beklagten unter anderem Feststellung der Ersatzpflicht wegen Mängeln an der Abdichtung der Tiefgarage und des Kellergeschosses am "KOM-Center" in M. Im Revisionsverfahren ist nur noch die Ersatzpflicht des Beklagten zu 2 im Streit.
Die Kläger und die B. GmbH und Co. KG ließen das Objekt in zwei Losen errichten. Die Kläger sind Bauherrn des Loses 2. Bauherrin des Loses 1 ist die B. GmbH und Co. KG. Sie betreibt den Parallelrechtsstreit VII ZR 4/02.
Die Kläger machen die Beklagte zu 1 wegen Mängel der Bauarbeiten und den Beklagten zu 2 wegen Mängel in der beauftragten Architektentätigkeit verantwortlich. Insofern tragen sie die im Parallelverfahren VII ZR 4/02 getroffenen Feststellungen wie folgt vor:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|