I.
Die Klägerin nimmt in ihrer Eigenschaft als Maschinenversicherer der M.-H. e.G. (im Folgenden: ...) als Rechtsnachfolgerin gemäß §
1993-95 errichtete die ...-Molkerei (Rechtsvorgängerin der ...) in ... (Mecklenburg) den Neubau eines Milchwerks mit Distributionslager.
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