Die Kläger machen im Wege der objektiven Klagehäufung materielle (alle Kläger) und immaterielle (Kläger zu 1. und 2.) Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten geltend aufgrund eines Unfalles vom 03. Februar 2000, der sich im Zuge des Richtfestes für eine Produktionshalle auf dem Gelände der Firma A-GmbH in B. ereignet hat.
An diesem Richtfest nahmen rund 120 geladene Gäste teil, darunter die Kläger zu 1., 2. und 4.; ebenfalls anwesend war die Ehefrau des Klägers zu 4., die Mutter des Klägers zu 3., die bei dem Unfall zu Tode kam.
Der Beklagte zu 2. war zu jenem Zeitpunkt Bauleiter der Generalunternehmerin, der Firma C-Bau aus D., der Beklagte zu 1. war Vorarbeiter einer Subunternehmerin der C-Bau.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|