BGH - Urteil vom 30.06.2000
V ZR 156/99
Normen:
BGB § 276 ;
Vorinstanzen:
OLG München,

Haftung des Bauträgers bei unzureichender Aufklärung über den Inhalt einer zu übernehmenden Grunddienstbarkeit

BGH, Urteil vom 30.06.2000 - Aktenzeichen V ZR 156/99

DRsp Nr. 2000/6181

Haftung des Bauträgers bei unzureichender Aufklärung über den Inhalt einer zu übernehmenden Grunddienstbarkeit

Der Bauträger haftet als Verkäufer von Eigentumswohnungen, wenn er dem Käufer nicht offenbart, daß die Nutzung auf Studentenwohnungen beschränkt ist und diese Nutzungsbeschränkung in einem notariellen Kaufangebot nicht und in der Annahmeerklärung nur in verklausulierter Form enthalten ist.

Normenkette:

BGB § 276 ;

Tatbestand: