(abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO)
Die zulässige Berufung hat auch in der Sache Erfolg.
Die Klägerin und ihr Mann haben gegen die Beklagte einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Klageforderung gemäß § 635 a. F. BGB, den die Klägerin gemäß § 432 Abs. 1 S. 1 BGB allein geltend machen kann.
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