I.
Die Klägerinnen begehren Schadensersatz wegen von ihnen behaupteter mangelhafter Bau- und Architektenleistungen an den Einfamilienhäusern ...straße 2 a und 2 b in M.... Die im Wesentlichen baugleichen Häuser ließen die Klägerinnen und ihre Ehemänner in den Jahren 1998/1999 durch den Beklagten zu 1) bauen. Die Beklagte zu 2) erbrachte die Architektenleistungen. Die Beklagten zu 3) und 4) sind Gesellschafter der Beklagten zu 2).
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