Haftung des Erfüllungsbürgen bei Verlängerung der Ausführungsfristen
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2000 - Aktenzeichen 24 U 19/00
DRsp Nr. 2006/10366
Haftung des Erfüllungsbürgen bei Verlängerung der Ausführungsfristen
Der Bürge aus einer Erfüllungsbürgschaft hat nicht für die aus einer Verlängerungsvereinbarung hinsichtlich der Ausführungsfristen resultierende Haftungserweiterung einzustehen.