Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 02.12.2011 (2-
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil des Landgerichts und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 17.814,51 Euro festgesetzt.
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