OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.07.2000
15 U 62/99
Normen:
BGB §§ 328 631 826 ; ZVG § 56 S. 3 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1521

Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.07.2000 - Aktenzeichen 15 U 62/99

DRsp Nr. 2001/3336

Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

Ein durch das Gericht im Zwangsversteigerungsverfahren beauftragter Sachverständiger haftet dem Ersteigerer nicht aus dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter für Fehler des Gutachtens. Eine Haftung kommt allenfalls aus dem Gesichtspunkt des § 826 BGB in Betracht.

Normenkette:

BGB §§ 328 631 826 ; ZVG § 56 S. 3 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Klägers ist unbegründet. Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat gegen den Beklagten aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt Anspruch auf den begehrten Schadensersatz.