Haftung des Unternehmers für auf eine Anweisung des Auftraggebers beruhende Mängel des Werks
BGH, Urteil vom 02.05.1963 - Aktenzeichen VII ZR 221/61
DRsp Nr. 1996/15307
Haftung des Unternehmers für auf eine Anweisung des Auftraggebers beruhende Mängel des Werks
Wünscht der Auftraggeber eine billigere Herstellung, so entlastet diese Anordnung den Auftragnehmer nur, wenn er den Auftraggeber auf Bedenken gegen die billigere Ausführung hinweist. Weist der über Spezialkenntnisse verfügende Auftraggeber auf solche Bedenken vorsätzlich oder auch nur fahrlässig nicht hin, so haftet er für den Mangel seines Werkes.