Haftung des Unternehmers für Mängel des Nebenunternehmers
BGH, vom 16.05.1974 - Aktenzeichen VII ZR 35/72
DRsp Nr. 1997/2272
Haftung des Unternehmers für Mängel des Nebenunternehmers
Für Mängel des Nebenunternehmers hat der Unternehmer nicht einzustehen. Eine gesamtschuldnerische Haftung scheidet daher aus, und der Auftraggeber hat jedem Unternehmer die Fehlerhaftigkeit seiner Arbeiten nachzuweisen.