BGH vom 15.12.1969
VII ZR 8/68
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
BauR 1970, 57

Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers

BGH, vom 15.12.1969 - Aktenzeichen VII ZR 8/68

DRsp Nr. 1998/2496

Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers

Der Unternehmer haftet nicht für die mangelhafte Werkleistung eines Nachfolgeunternehmers.

Normenkette:

VOB/B § 4;

Hinweise:

Ist dem Bauunternehmer bekannt, daß der von ihm zu erstellende Unterputz eine Verblendung tragen soll, muß er sich vor Anbringung des Unterputzes danach erkundigen, welcher Art die Verblendung sein wird. Sodann hat er einen Unterputz anzubringen, der diese Verblendung trägt. Der Bauunternehmer braucht aber keine Erkundigungen darüber einzuholen, wie der die Verblendung aufbringende Fliesenleger seinen Mörtel zusammensetzen will (BGH, aaO.).

Fundstellen
BauR 1970, 57