Haftung einer Gemeinde für aus der Kanalisation austretendes Oberflächenwasser
OLG Celle, Urteil vom 21.06.2000 - Aktenzeichen 9 U 9/00
DRsp Nr. 2001/9930
Haftung einer Gemeinde für aus der Kanalisation austretendes Oberflächenwasser
1. Die Gemeinde haftet nicht nach dem Haftpflichtgesetz, wenn es infolge eines verstopften Siebes in der Kanalisation zu einem Rückstau kommt und auf der Fahrbahn stehendes Oberflächenwasser einen Verkehrsunfall verursacht.2. Behauptet der Geschädigte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, so hat die Gemeinde als Verkehrssicherungspflichtiger nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast hierzu im einzelnen vorzutragen.