Der Kläger ist Landwirt und bewirtschaftet in N einen Aussiedlerhof. Er war Eigentümer bzw. Pächter von Wiesengrundstücken, die im Bereich der N Mühle auf der Gemarkung C unmittelbar an die Körsch, ein Gewässer II. Ordnung, angrenzen. Die Wiesenflächen werden seit 1966 bei stärkeren Regenfällen - insbesondere im Frühjahr und im Herbst - regelmäßig überschwemmt.
Der Kläger hat behauptet: Für die Überschwemmungen sei insbesondere die von der Beklagten im etwa 4,5 km entfernten Gebiet "Fasanenhof" in den Jahren 1960/61 vorgenommene Baulanderschließung ursächlich. Diese habe zu einer "Bodenversiegelung" geführt, so daß das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere bei starken Regenfällen, nicht mehr ins Grundwasser habe absickern können, sondern der Körsch zugeleitet worden sei. Deren Flußbett habe jedoch die anfallenden Wassermengen nicht fassen können, weshalb es regelmäßig zu Überschwemmungen gekommen sei.
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