Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Initiatoren und persönlich haftenden Gesellschafter der B. & Co. Objekte R. KG (BWF 24). Es handelt sich um eine als geschlossener Immobilienfonds konzipierte und gestaltete Publikums-KG. Die Kommanditbeteiligungen am BWF 24 werden von der Beklagten zu 1 als steuerbegünstigte Kapitalanlage angeboten und vertrieben.
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