BGH vom 18.10.1951
III ZR 138/50
Normen:
BGB § 635 ;
Fundstellen:
NJW 1952, 217

Haftung mehrerer Unternehmer für das Verschulden eines jeden und seiner Erfüllungsgehilfen

BGH, vom 18.10.1951 - Aktenzeichen III ZR 138/50

DRsp Nr. 1997/2288

Haftung mehrerer Unternehmer für das Verschulden eines jeden und seiner Erfüllungsgehilfen

Verpflichten sich mehrere Unternehmer gemeinsam zur Herstellung eines einheitlichen Werkes, so kann eine Haftung eines jeden Mitunternehmers nicht nur für das Verschulden der anderen Mitunternehmer, sondern auch für das Verschulden der von ihnen bestellten Erfüllungsgehilfen begründet sein.

Normenkette:

BGB § 635 ;
Fundstellen
NJW 1952, 217