OLG Celle - Urteil vom 09.11.2000
14 U 12/00
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 § 18 ; StVO § 4 Abs.1 § 15 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 117
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 145/99

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein in einer Baustelle liegengebliebenes Kfz

OLG Celle, Urteil vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 14 U 12/00

DRsp Nr. 2004/8037

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein in einer Baustelle liegengebliebenes Kfz

Fährt ein mit überhöhter Geschwindigkeit fahrendes Fahrzeug auf ein in einem Baustellenbereich liegengebliebenes, ungesichertes Fahrzeug auf, so überwiegt das Mitverschulden des Führers des liegengebliebenen Fahrzeugs, da ihm in einer solchen Situation in besonderem Maße die Pflicht obliegt, den Unfallort abzusichern. Es ist daher von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 § 18 ; StVO § 4 Abs.1 § 15 ;

Tatbestand: