I.
Der Kläger begehrt die Rückzahlung sämtlicher von ihm erbrachten Zahlungen wegen Formnichtigkeit eines Bauträgervertrags, hilfsweise in der Berufungsinstanz die teilweise Rückzahlung wegen fehlender Fälligkeit der Abschlagszahlungen nach Nichtigkeit eines Zahlungsplans nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|