Die Beteiligten zu 1) waren je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks Gemarkung M, Flur 27, Flurstücke 31 und 32. Das insgesamt 3.448 qm große Grundstück liegt am Südwestrand der Kernstadt von M. Er grenzt im Nordosten an die Josef-Kreuser-Straße (früher: Meisenweg) und im Südwesten an den Amselweg. Das Grundstück und die östlich benachbarten Flächen wurden früher - zumindest bis zum Juli 1974 - landwirtschaftlich genutzt.
In dem Bebauungsplan Nr. 4 Teil A "M-Süd-West" vom 11. Juli 1968 wird das Grundstück der Beteiligten zu 1) als drei- bis fünfgeschossig bebaubares allgemeines Wohngebiet mit einer Geschoßflächenzahl von 1,04 ausgewiesen. Die zweite Änderung des Bebauungsplans vom 12. Juli 1974 weist. das Grundstück als zweigeschossig in geschlossener Bauweise bebaubares reines Wohngebiet mit einer Geschoßflächenzahl von 0,8 aus. Am 22. April 1977 veröffentlichte die Stadt M , die Beteiligte zu 2), einen Hinweis im Sinne von §
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