Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04. Juli 2008 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet, während die Anschlussberufung des Klägers unbegründet ist.
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