OLG Brandenburg - Urteil vom 06.04.2004
17 U 79/03
Normen:
BGB § 648a ;
Fundstellen:
NZBau 2005, 155

Herausgabe einer Bürgschaft, die der Besteller auf der Grundlage einer an § 648a BGB orientierten vertraglichen Vereinbarung gestellt hat

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2004 - Aktenzeichen 17 U 79/03

DRsp Nr. 2005/7165

Herausgabe einer Bürgschaft, die der Besteller auf der Grundlage einer an § 648a BGB orientierten vertraglichen Vereinbarung gestellt hat

»1. Die Herausgabe einer Bürgschaft, die der Besteller auf der Grundlage einer an § 648a BGB orientierten vertraglichen Vereinbarung gestellt hat, kann erst verlangt werden, wenn die Leistungen des Unternehmers vollständig bezahlt sind.