KG - Beschluss vom 03.07.2003
4 W 98/03
Normen:
ZPO § 938 ; BGB § 273 § 648a ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1528
NZBau 2003, 616

Herausgabe von dem Auftragnehmer überlassenen Bauteilen nach Kündigung des Werkvertrages im Wege der einstweiligen Verfügung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zurückbehaltungsrechts

KG, Beschluss vom 03.07.2003 - Aktenzeichen 4 W 98/03

DRsp Nr. 2004/14959

Herausgabe von dem Auftragnehmer überlassenen Bauteilen nach Kündigung des Werkvertrages im Wege der einstweiligen Verfügung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zurückbehaltungsrechts

1. Nach Beendigung des Werkvertrages aufgrund beidseitiger Kündigung besteht ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe dem Auftragnehmer überlassener Bauteile. 2. Dieser Anspruch ist im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbar, auch wenn dies eine Vorwegnahme der Hauptsache beinhaltet, wenn der Auftraggeber glaubhaft macht, dass er die Bauteile zur weiteren Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Hauptauftraggeber benötigt. In diesem Fall kommt eine Sequestration nicht in Betracht.