OLG Hamm vom 20.03.1992
26 U 155/91
Normen:
BGB § 276 § 631 ;
Fundstellen:
DRsp I(138)644a
NJW-RR 1992, 1329

Hinweis eines Auftraggebers auf wirtschaftlich unsinnigen Auftrag

OLG Hamm, vom 20.03.1992 - Aktenzeichen 26 U 155/91

DRsp Nr. 1993/1943

Hinweis eines Auftraggebers auf wirtschaftlich unsinnigen Auftrag

»Es entspricht regelmäßig einem »Wirtschaftlichkeitspostulat«, daß der Besteller eines Werkes (hier: der Erteiler eines Reparaturauftrages) durch einen Hinweis vor wirtschaftlich unsinnigen Aufträgen bewahrt wird.«

Normenkette:

BGB § 276 § 631 ;