BGH vom 03.12.1964
VII ZR 61/63
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
Schäfer/Finnern, Z 2.400 Bl. 38

Hinweispflicht des Auftragnehmers auf Mängel der Planung

BGH, vom 03.12.1964 - Aktenzeichen VII ZR 61/63

DRsp Nr. 1998/2513

Hinweispflicht des Auftragnehmers auf Mängel der Planung

Gibt der Architekt eine mündliche Anordnung zur Bauausführung, so handelt es sich um eine Ergänzung der Planung. Wenn der Auftragnehmer diese als unsachgemäß erkennt oder erkennen muß, muß er seine Bedenken nach § 4 Nr. 3 VOB/B schriftlich mitteilen.

Normenkette:

VOB/B § 4;
Fundstellen
Schäfer/Finnern, Z 2.400 Bl. 38