Hinweispflicht des Auftragnehmers auf Mängel der Planung
BGH, vom 03.12.1964 - Aktenzeichen VII ZR 61/63
DRsp Nr. 1998/2513
Hinweispflicht des Auftragnehmers auf Mängel der Planung
Gibt der Architekt eine mündliche Anordnung zur Bauausführung, so handelt es sich um eine Ergänzung der Planung. Wenn der Auftragnehmer diese als unsachgemäß erkennt oder erkennen muß, muß er seine Bedenken nach § 4 Nr. 3 VOB/B schriftlich mitteilen.