OLG Bamberg - Urteil vom 20.12.2000
3 U 110/98
Normen:
VOB/B § 4 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 43/95

Hinweispflichten des Bauunternehmers

OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 3 U 110/98

DRsp Nr. 2001/7351

Hinweispflichten des Bauunternehmers

Der Bauunternehmer hat u.a. zu prüfen, ob die Planung zur Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolgs geeignet ist. Dabei wird von ihm nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen verlangt. Es gehört deshalb nicht zu den Pflichten eines Bauunternehmers, die Erkenntnisse des Architekten oder des Statikers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, "ein Fehler springt ins Auge".

Normenkette:

VOB/B § 4 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von Restwerklohn in Anspruch.