Durch notariellen Kaufvertrag vom 29. August 1991 mit Änderungen vom 21. Oktober 1991 erwarb die Beteiligte zu 2 (Bundesstraßenverwaltung) von dem Beteiligten zu 1 für die Durchführung des Neubaus der Ortsumgehung A. nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses vom 21. Mai 1991 eine 8.270 m² große Teilfläche des Flurstücks 1813 der Gemarkung A. einschließlich der darauf befindlichen Gebäude und Anlagen. Die Übergabe erfolgte zum 1. Oktober 1991. Am 31. Oktober 1991 wurde die Beteiligte zu 2 im Grundbuch als Eigentümerin des neu gebildeten Flurstücks 1813/3 eingetragen.
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