I. Die in B./Bayern ansässigen Kläger erhoben beim Landgericht D.
Klage. Sie ließen sich dabei von Rechtsanwalt Dr. N. vertreten, der seinen Kanzleisitz in D. hat und Mitglied einer überörtlichen Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern ist, die auch einen Sitz in F./Baden-Württemberg hat. Die Klage hatte teilweise Erfolg.
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