OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.09.2012
16 U 91/12
Normen:
BGB § 253;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2013, 143
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 13.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 31/12

Höhe des Schmerzensgeldes bei lateraler Tibiakopffraktur und 20% Erwerbsminderung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.09.2012 - Aktenzeichen 16 U 91/12

DRsp Nr. 2013/20339

Höhe des Schmerzensgeldes bei lateraler Tibiakopffraktur und 20% Erwerbsminderung

Bei einer lateralen Tibiakopffraktur und 20% Erwerbsminderung auf Dauer kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € angemessen sein.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.04.2012 (2-19 O 31/12) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil und das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.04.2012 sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 8.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 253;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um einen Schmerzensgeldanspruch des Klägers aus einem Verkehrsunfall vom ....06.2010 (geändert, die Red.).

Gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts im Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.