AG Wiesbaden - Urteil vom 07.12.2000
92 C 453/00
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1478

Höhe zu erstattender Sachverständigenkosten

AG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2000 - Aktenzeichen 92 C 453/00

DRsp Nr. 2001/14149

Höhe zu erstattender Sachverständigenkosten

1. Der Geschädigte verstößt nicht gegen die Pflicht zur Schadensminderung, wenn er mit einem zu beauftragenden Sachverständigen vereinbart, daß dieser das Honorar nach dem Gegenstandswert berechnet. 2. Ist der beauftragte Sachverständige in die Liste öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger eingetragen, so trifft den Geschädigten in der Regel kein Auswahlverschulden.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1478