OLG Thüringen - Urteil vom 29.10.1997
2 U 417/97
Normen:
VOB/B § 7 Nr.1 § 2 Nr. 6 ;
Fundstellen:
DRsp I(138)867-I3b
NJW-RR 1999, 895

höhere Gewalt i.S. von § 7 Nr. 1 VOB/B

OLG Thüringen, Urteil vom 29.10.1997 - Aktenzeichen 2 U 417/97

DRsp Nr. 1999/7978

höhere Gewalt i.S. von § 7 Nr. 1 VOB/B

»Kein Berufen auf höhere Gewalt i.S. von § 7 Nr. 1 VOB/B, wenn eine gröbliche Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die Baustellensicherung vorliegt.«

Normenkette:

VOB/B § 7 Nr.1 § 2 Nr. 6 ;

Gründe:

I. [Zum Sachverhalt:]

Die Klägerin hatte ihre Werkleistung an einer Kanalbaumaßnahme weitgehend fertiggestellt, als diese infolge eines an einem Wochenende ausgebrochenen Brandes zerstört wurde. Die Klägerin verlangt die Bezahlung der durch den Brand verursachten Mehrkosten.

Die Klage hatte keinen Erfolg.

II. [Aus den Gründen:]