Die beklagte Stadt versandte unter dem 8.9.1998 ein Schreiben an vier Ingenieure, um zur Vorbereitung der Auftragsvergabe zu ermitteln, welche Honorare für Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung für den Neubau einer Schulmensa gefordert würden. Das dem Schreiben beigefügte Antwortformular "Kostenermittlung gem. HOAI " war wie folgt gestaltet:
Drei der vier Ingenieure gaben Angebote ab, das niedrigste lahm die Beklagte an.
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