Immissionsschutzrecht - Jugendbildungs- und Begegnungsstätte mit eigenem Fußball- und Volleyballfeld; Lärmschutz für Wohnbebauung in der Nachbarschaft; Orientierung am Ruhezeitenschutzkonzept der 18. BImSchV auch bei Bolzplätzen
VGH Bayern, Beschluss vom 12.05.2004 - Aktenzeichen 22 ZB 04.234
DRsp Nr. 2007/23923
Immissionsschutzrecht - Jugendbildungs- und Begegnungsstätte mit eigenem Fußball- und Volleyballfeld; Lärmschutz für Wohnbebauung in der Nachbarschaft; Orientierung am Ruhezeitenschutzkonzept der 18. BImSchV auch bei Bolzplätzen