VGH Bayern - Beschluss vom 05.10.2007
22 CS 07.2073
Normen:
VwGO § 80a Abs. 3 ; BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 31.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen B 2 S 07.614

Immissionsschutzrecht: Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht; immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 2 Windkraftanlagen; Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung durch Rotordrehbewegungen; Streitwert

VGH Bayern, Beschluss vom 05.10.2007 - Aktenzeichen 22 CS 07.2073

DRsp Nr. 2008/6532

Immissionsschutzrecht: Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht; immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 2 Windkraftanlagen; Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung durch Rotordrehbewegungen; Streitwert

Normenkette:

VwGO § 80a Abs. 3 ; BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten um die sofortige Vollziehung des Bescheids des Landratsamts B******* vom 25. Mai 2007, mit dem der Antragstellerin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-70 E 4 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 43 und 256 der Gemarkung L********** als gemeinsamer Anlage erteilt wurde. Die Nennleistung je Windkraftanlage beträgt 2.000 kW. Die Windkraftanlagen weisen jeweils eine Nabenhöhe von 113,5 m und einen Rotordurchmesser von 71 m auf.