I.
Der Kläger begehrt die Aufhebung einer dem Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für einen Schweinehaltungsbetrieb.
Der Kläger ist Eigentümer des Wohn- und Hofanwesens Fl.Nr. 975 der Gemarkung M, das er mit seiner Familie bewohnt und in dem er früher im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs auch Schweine hielt. Der Beigeladene betreibt auf dem Grundstück Fl.Nr. 974 (früher Fl.Nr. 1481) der Gemarkung M, das an das klägerische Grundstück westlich und südlich anschließt, eine Mastschweine- und Zuchtsauenhaltung. Die Grundstücke befinden sich in einem unbeplanten Dorfgebiet der Ortschaft und in einer Gegend, in der sich eine Reihe von Schweinemastbetrieben befindet.
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