VGH Bayern - Urteil vom 19.06.1996
22 B 95.4078
Normen:
BImSchG § 3 § 5 § 6 ;
Fundstellen:
GewArch 1996, 437
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 27.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen RN 7 K 94.2587

Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Genehmigung einer Schweinemast

VGH Bayern, Urteil vom 19.06.1996 - Aktenzeichen 22 B 95.4078

DRsp Nr. 2007/13512

Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Genehmigung einer Schweinemast

Es verletzt einen Nachbarn in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wenn nicht sichergestellt ist, daß der genehmigte Schweinemastbetrieb keine erheblichen Geruchsbelästigungen für den Kläger hervorrufen kann.

Normenkette:

BImSchG § 3 § 5 § 6 ;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt die Aufhebung einer dem Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für einen Schweinehaltungsbetrieb.

Der Kläger ist Eigentümer des Wohn- und Hofanwesens Fl.Nr. 975 der Gemarkung M, das er mit seiner Familie bewohnt und in dem er früher im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs auch Schweine hielt. Der Beigeladene betreibt auf dem Grundstück Fl.Nr. 974 (früher Fl.Nr. 1481) der Gemarkung M, das an das klägerische Grundstück westlich und südlich anschließt, eine Mastschweine- und Zuchtsauenhaltung. Die Grundstücke befinden sich in einem unbeplanten Dorfgebiet der Ortschaft und in einer Gegend, in der sich eine Reihe von Schweinemastbetrieben befindet.