OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.12.2007
1 C 10303/07.OVG
Normen:
BImSchG § 10 Abs. 3 ; GG Art. 28 Abs. 2 ; BauGB § 2 Abs. 2 ; BauGB § 38 ; VwGO § 42 Abs. 2 ;

Immissionsschutzrecht: Öffentlichkeitsbeteiligung; kommunales Abwehrrecht; kommunale Planungshoheit; interkommunales Abstimmungsgebot; Standortprivileg; städtebauliche Belange; Nachbargemeinde; Planungsabsichten; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Industrieheizkraftwerk; kommunales Selbstverwaltungsrecht

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 1 C 10303/07.OVG

DRsp Nr. 2008/4167

Immissionsschutzrecht: Öffentlichkeitsbeteiligung; kommunales Abwehrrecht; kommunale Planungshoheit; interkommunales Abstimmungsgebot; Standortprivileg; städtebauliche Belange; Nachbargemeinde; Planungsabsichten; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Industrieheizkraftwerk; kommunales Selbstverwaltungsrecht

»Die Abwehrklage einer Kommune gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Industrieheizkraftwerks auf dem Gebiet der Nachbargemeinde kann keinen Erfolg haben, wenn die klagende Kommune hierdurch nicht in eigenen Rechten - insbesondere im Hinblick auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht - verletzt wird.«

Normenkette:

BImSchG § 10 Abs. 3 ; GG Art. 28 Abs. 2 ; BauGB § 2 Abs. 2 ; BauGB § 38 ; VwGO § 42 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die klagende Stadt wendet sich gegen die zugunsten der Beigeladenen erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Industrieheizkraftwerks (IHKW) Andernach.

Das geplante Heizkraftwerk soll auf dem in der Gemarkung Andernach, Flur ... gelegenen Werksgelände der Fa. Rasselstein GmbH (Flurstück ...) betrieben werden. Die Stadtteile der Klägerin liegen vom Standort des Vorhabens aus gesehen auf der anderen Seite des Rheins.