I.
Die Antragsteller sind Eigentümer des Hausgrundstücks in, Gemarkung, Flur, Flurstück, der Antragsteller zudem Eigentümer des für eine Hühnerfreilandhaltung mit z. Z. 50 Legehennen genutzten Grundstücks Flur 1, Flurstück 161, der Außenbereichsgrundstücke Flur 2, Flurstücke 90 und 108 sowie Pächter der Flurstücke 12 und 119 in der Flur 2. Er unterhält einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Betriebsfläche von z. Z. etwa 8 ha.
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