LG Hannover, vom 20.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 208/05
Inanspruchnahme des Bürgen bei Unterbleiben der im Bauvertrag vereinbarten förmlichen Abnahme
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - Aktenzeichen 13 U 223/06
DRsp Nr. 2008/22190
Inanspruchnahme des Bürgen bei Unterbleiben der im Bauvertrag vereinbarten förmlichen Abnahme
»1. Verzichten Auftraggeber und Auftragnehmer auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme, kann der Bürge nicht mehr aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden, wenn in der Bürgschaftsurkunde auf den Bauvertrag Bezug genommen wird.2. Die unterbliebene förmliche Abnahme ist nicht nachholbar.«