OLG Celle - Beschluss vom 05.07.2007
13 U 223/06
Normen:
BGB § 765 § 767 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 681
OLGReport-Celle 2007, 681
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 20.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 208/05

Inanspruchnahme des Bürgen bei Unterbleiben der im Bauvertrag vereinbarten förmlichen Abnahme

OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - Aktenzeichen 13 U 223/06

DRsp Nr. 2008/22190

Inanspruchnahme des Bürgen bei Unterbleiben der im Bauvertrag vereinbarten förmlichen Abnahme

»1. Verzichten Auftraggeber und Auftragnehmer auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme, kann der Bürge nicht mehr aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden, wenn in der Bürgschaftsurkunde auf den Bauvertrag Bezug genommen wird.2. Die unterbliebene förmliche Abnahme ist nicht nachholbar.«

Normenkette:

BGB § 765 § 767 Abs. 1 S. 3 ;

Gründe:

I. Die Berufung war gem. § 522 Abs. 2 ZPO aus den Gründen der Hinweisbeschlüsse vom 20. März und 24. Mai 2007 zurückzuweisen.