OLG Naumburg - Beschluss vom 24.02.2005
1 Verg 1/05
Normen:
GWB § 128 ; VwVfGLSA § 80 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2005, 661
Vorinstanzen:
VK Sachsen-Anhalt, vom 28.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 VK LVwA 72/04

Ingenieur-Bauwerke; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Nachprüfungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.02.2005 - Aktenzeichen 1 Verg 1/05

DRsp Nr. 2005/20527

"Ingenieur-Bauwerke"; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Nachprüfungsverfahren

»1. Keine Kostenerstattung für die Antragstellerin bei übereinstimmender Erledigterklärung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (Fortführung der Rspr. in OLG Naumburg - 16.12.2004 - 1 Verg 15/04). 2. Auch die Vorschrift des § 80 Abs. 1 VwVfG LSA, die nach § 128 Abs. 4 S. 3 GWB entsprechend anwendbar ist, sieht eine Kostenerstattung für den Antragsteller bei übereinstimmender Erledigterklärung nicht vor. 3. Es ist regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Vergabestelle aus Anlass eines Nachprüfungsverfahrens und der damit einhergehenden Selbstprüfung ihrer Angebotswertung vor einer Entscheidung der Vergabekammer eine Wiederholung der Angebotswertung ankündigt und dadurch eine übereinstimmende Erledigterklärung des Nachprüfungsverfahrens ermöglicht.«

Normenkette:

GWB § 128 ; VwVfGLSA § 80 ;

Gründe:

I. Die Antragsgegnerin hatte einen Auftrag über freiberufliche Dienstleistungen mit einer Auftragssumme von etwa 600.000,00 EUR netto EU-weit zur Vergabe ausgeschrieben. Die Antragstellerin hatte sich am Vergabeverfahren mit einem eigenen Angebot beteiligt. Die Antragsgegnerin hatte ihr mitgeteilt, dass sie beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot eines Mitbewerbers zu erteilen.