I. Die Antragsgegnerin hatte einen Auftrag über freiberufliche Dienstleistungen mit einer Auftragssumme von etwa 600.000,00 EUR netto EU-weit zur Vergabe ausgeschrieben. Die Antragstellerin hatte sich am Vergabeverfahren mit einem eigenen Angebot beteiligt. Die Antragsgegnerin hatte ihr mitgeteilt, dass sie beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot eines Mitbewerbers zu erteilen.
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