OLG Celle - Urteil vom 29.08.2007
14 U 149/06
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 2103
BauR 2007, 2103
OLGReport-Celle 2007, 761
OLGReport-Celle 2007, 761
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 08.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 88/06

Inhalt der Beauftragung mit Ingenieurleistungen des Wärmeschutzes

OLG Celle, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 14 U 149/06

DRsp Nr. 2008/22210

Inhalt der Beauftragung mit Ingenieurleistungen des Wärmeschutzes

»Wird ein Ingenieur als Sonderfachmann mit den Leistungen des Wärmeschutzes für einen 2001/2002 errichteten Schulneubau gem. § 78 Abs. 1, § 77 Abs. 2 Nr. 1 HOAI beauftragt, wobei auch Vorschläge zur Gestaltung des sommerlichen Wärmeschutzes zu unterbreiten sind, muss er seine Leistungen so erbringen, dass jedenfalls die Vorgaben der seinerzeit gültigen Wärmeschutzverordnung und des bereits den damaligen allgemeinen Stand der Technik wiedergebenden Entwurfs der DIN 4108 2 (Ausgabe März 2001) eingehalten werden.«

Normenkette:

BGB § 631 ;

Gründe: