Inhaltskontrolle - Klausel über den Beginn einer Gewährleistungsfrist
OLG Celle, Urteil vom 08.02.1996 - Aktenzeichen 14 U 23/95
DRsp Nr. 1997/4071
Inhaltskontrolle - Klausel über den Beginn einer Gewährleistungsfrist
»1. Die Klausel in Allgemeinen Vertragsbedingungen des Auftraggebers: "Erst nach mängelfreier Übergabe des Unternehmers beginnt die Gewährleistungsfrist. Diese richtet sich nach der VOB und darüber hinaus nach dem BGB " ist nach §§ 5, 9AGBG unwirksam.2. Bestimmen die Allgemeinen Vertragsbedingungen darüber hinaus, daß die VOB mit allen Teilen gelten soll, soweit diese nicht durch anderweitige Vereinbarungen verändert wird, tritt an die Stelle der unwirksamen Verjährungsregelung nicht § 13 Nr 4 VOB/B, sondern § 638BGB.«3. Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach sich die Gewährleistungsfrist nach der VOB und darüber hinaus nach dem BGB richten soll, ist aus sich heraus nicht verständlich und damit allein schon wegen dieser Unklarheit nach § 5AGBG unwirksam. Voraussetzungen, Folgen und Verjährung der Gewährleistungsrechte richten sich dann gem. § 6 Abs. 2AGBG nach den gesetzlichen Vorschriften, also nach den §§ 633 ff. BGB. Die kürzere Gewährleistungsfrist der VOB gilt nur dann, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang der vertraglichen Vereinbarungen eine nach dem Parteiwillen uneingeschränkte Geltung der VOB/B ergibt.