OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.1993 - Aktenzeichen 7 U 77/89
DRsp Nr. 1995/9165
Instruktionspflichten des Quasiherstellers
Instruktionspflichten können auch den Quasihersteller treffen, es sei denn, daß er von ausreichender Vertrautheit des Verbrauchers mit Handhabung und Gefahren des Produkts ausgehen darf.