OLG Brandenburg - Urteil vom 20.02.2007
6 U 69/06
Normen:
UWG § 3 § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 2 Nr. 1 ; VOB/A § 3 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 32 O 2/06 - 20.07.2006,

Irreführende Werbung mit 700 neue Bekanntmachungen täglich im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2007 - Aktenzeichen 6 U 69/06

DRsp Nr. 2007/7011

Irreführende Werbung mit "700 neue Bekanntmachungen täglich" im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen

1. Bekanntmachung und Ausschreibung sind zwei unterschiedliche Begriffe und wrden auch im Vergaberecht nicht synonym verwendet. a) Unter Ausschreibungen versteht der durch die Werbung angesprochene Fachkreis die öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch interessierte Bieter. b) Unter Bekanntmachung versteht der Fachkreis die Veröffentlichung von Tatsachen oder Willenserklärungen. 2. Gewerbliche Anbieter von Bauleistungen wissen zwischen Bekanntmachung und Ausschreibung im Vergabeverfahren zu unterscheiden.

Normenkette:

UWG § 3 § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 2 Nr. 1 ; VOB/A § 3 ;

Tatbestand:

Auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils wird Bezug genommen.

Mit dem am 20. Juli 2006 verkündeten Urteil hat das Landgericht Frankfurt (Oder) der Klage entsprochen.