OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.03.2018
6 W 18/18
Normen:
UWG § 5;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 20.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 29/18

Irreführung der Verwendung einer Marke aufgrund Lizenzerteilung durch den Inhaber

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.03.2018 - Aktenzeichen 6 W 18/18

DRsp Nr. 2018/15301

Irreführung der Verwendung einer Marke aufgrund Lizenzerteilung durch den Inhaber

Hat der Inhaber einer Marke einem Dritten die Verwendung der Marke durch Lizenzerteilung gestattet, kann diese Verwendung grundsätzlich nicht als irreführend im Sinne von § 5 UWG eingestuft werden

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 90.000,-- €

Normenkette:

UWG § 5;

Gründe

Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg.

Das Landgericht hat den Unterlassungsantrag, darauf gerichtet, es der Antragsgegnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Domain www.(...).de und die Domain www.(...).com zu benutzen, mit Recht mangels Bestehens eines Verfügungsanspruchs zurückgewiesen.

Das beanstandete Verhalten verstößt insbesondere nicht gegen §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 UWG.