Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 90.000,-- €
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg.
Das Landgericht hat den Unterlassungsantrag, darauf gerichtet, es der Antragsgegnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Domain www.(...).de und die Domain www.(...).com zu benutzen, mit Recht mangels Bestehens eines Verfügungsanspruchs zurückgewiesen.
Das beanstandete Verhalten verstößt insbesondere nicht gegen §§
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