Die Berufung der Antragstellerin sowie die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, vom 25.04.2017 (Az.:
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Antragstellerin ¼ und die Antragsgegnerin ¾ .
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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