Kalkulationshilfe; Schutz von Ausführungsunterlagen
BGH, Urteil vom 02.05.1985 - Aktenzeichen I ZR 47/83
DRsp Nr. 1992/4371
Kalkulationshilfe; Schutz von Ausführungsunterlagen
»a) Der Schutz von Unterlagen nach § 3 Nr. 6 VOB/B setzt nicht deren Urheberrechtsschutzfähigkeit voraus.b) Überläßt ein Auftragnehmer in Erfüllung eines der VOB unterstehenden Auftrages dem Bauherrn die Bauzeichnungen eines Unterbeauftragten, die mit dessen Verwendungsvorbehalt versehen sind, so kann damit zugunsten des Unterbeauftragten vereinbart sein, daß diese Zeichnungen nicht anderweitig verwendet werden dürfen; insoweit kann ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unterbeauftragten gegeben sein.«