VGH Hessen - Urteil vom 15.06.1994
5 UE 2928/93
Normen:
HessKAG § 10; Abwasser- und Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung der Stadt Kassel (vom 14.12.1987);

Kanalbenutzungsgebühr, Regenwassergebühr, Niederschlagswassergebühr, Gebührenmaßstab, Gebührenbemessung, überbaute und befestigte Grundstücksfläche als Gebührenmaßstab für Regenwassergebühr

VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1994 - Aktenzeichen 5 UE 2928/93

DRsp Nr. 1997/7449

Kanalbenutzungsgebühr, Regenwassergebühr, Niederschlagswassergebühr, Gebührenmaßstab, Gebührenbemessung, überbaute und befestigte Grundstücksfläche als Gebührenmaßstab für Regenwassergebühr

»Als "befestigte" Fläche, die bei der Bemessung der Regenwassergebühr nach dem Maßstab der überbauten und befestigten Grundstücksfläche berücksichtigungsfähig ist, kann grundsätzlich auch ein Platten- oder Pflasterbelag angesehen werden, der wegen vorhandener - durchlässiger - Platten- oder Pflasterzwischenräume das Eindringen von Wasser in das Erdreich nicht vollständig ausschließt.«

Normenkette:

HessKAG § 10; Abwasser- und Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung der Stadt Kassel (vom 14.12.1987);

Gründe:

I. Die Kläger wenden sich gegen die Berechnung der Regenwassergebühr für ihr Grundstück Schöneberger Straße 7 im Stadtgebiet der Beklagten.