BGH - Urteil vom 10.10.1969
V ZR 155/66
Normen:
BBauG § 24:; BGB § 508;
Fundstellen:
BB 1970, 10
LM Nr. 1 zu § 508 BGB
MDR 1970, 221
NJW 1970, 187
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart ? Urteil vom 26.10.1966 ? 1 U ...,

Kaufpreis einer vom Vorkaufsrecht betroffenen Teilfläche

BGH, Urteil vom 10.10.1969 - Aktenzeichen V ZR 155/66

DRsp Nr. 2009/18553

Kaufpreis einer vom Vorkaufsrecht betroffenen Teilfläche

Wird vom Vorkaufsrecht nur eine Teilfläche des verkauften Grundstücks betroffen und entspricht der Kaufpreis dem Wert des Grundstücks, so hat der Vorkaufsberechtigte für die Teilfläche einen Kaufpreis zu zahlen, der dem Wert der Teilfläche entspricht.

Die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 196 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Von Rechte wegen

Normenkette:

BBauG § 24:; BGB § 508;

Tatbestand:

Der 1961 verstorbene Baumeister Karl K. hatte 1927 das im Grundbuch von St., GBH Nr. ... Abt. ... alleingetragene Grundstück Flurstück Nr. .../1 erworben. Nach dem ministeriell genehmigten Bebauungsplan der Stadt St. von 1929 ist der nordwestliche Teil dieses Grundstücks, das bis zu diesem Zeitpunkt außerhalb des Ortsbauplans lag, im Messgehalt von ca. 3 Ar 20 qm (jetzt vermessen als 3 Ar 29 qm) als Grünfläche (Aussichtsplatte) ausgewiesen.