Kein Amtshaftungsanspruch mangels Rechtswidrigkeit der Versagung einer Baugenehmigung - Vergleich vor dem Verwaltungsgericht
OLG Thüringen, Urteil vom 04.05.2006 - Aktenzeichen 1 U 671/02
DRsp Nr. 2007/22766
Kein Amtshaftungsanspruch mangels Rechtswidrigkeit der Versagung einer Baugenehmigung - Vergleich vor dem Verwaltungsgericht
»Ein Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Ablehnung einer Baugenehmigung kann durch einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht, der den Streit über die Rechtmäßigkeit des Versagungsbescheides eines Antrags auf Baugenehmigung endgültig und abschließend beilegen soll, entfallen.«